Wer wird gefördert?
- Gründungen von aktiven oder ehemaligen Studenten niedersächsischer Hochschulen mit Sitz in Niedersachsen
- Forschungsergebnisse oder wissenschaftliche Ideen als Basis der Gründungsidee
- Bewerber haben einen der folgenden Abschlüsse: Bachelor, Diplom Fachhochschule, Magister, Diplom Universität/Technische Universität, Kunsthochschule oder Technische Hochschule, Master, Promotion
- Abschluss liegt nicht länger als 2 Jahre zurück (Antragseingang ist hierbei maßgeblich)
- Hochschulabschluss von wissenschaftlichen Mitarbeitern sollte max. 5 Jahre zurückliegen
Was wird gefördert?
- Sämtliche Aufwendungen in Zusammenhang mit der Aufbau und Betrieb Gründung (z.B. Büromöbel, Soft- und Hardware, Mieten, Beratungskosten, etc.)
- Aufwendungen für Lebensunterhalt nicht förderfähig
- Beteiligungen an bereits bestehenden Unternehmen sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen
Wie wird gefördert?
- Aufwendungen innerhalb eines Zeitraumes von max. 12 Monaten via Erstattungsverfahren
- 80% der Ausgaben werden bis zum Höchstbetrag von 18.000€ bezuschusst
- Erstattung der Auslagen nach Vorlage der Originalbelege
- Mittelabruf kann erst erfolgen nachdem die Hälfte der förderfähigen Aufwendungen (11.250 €) getätigt wurden
- NBank kann Restbetrag von bis zu 10% bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises einbehalten
- Abgeschlossene Vorhaben werden nicht nachfinanziert
- Zusätzliche Prämierung der drei besten Konzepte (ab 2010)
Wie ist das Antragsverfahren aufgebaut?
Erforderliche Dokumente für das Antragsverfahren:
- Antragsformular (Formulare erhältlich bei der NBank)
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- Liste aller Gesellschafter
- Gesellschaftsvertrag
- Eröffnungsbilanz
- Finanzierungsbestätigung der Fremd- bzw. Drittmittel
- eine Immatrikulationsbescheinigung, ein Zeugnis über den Studienabschluss oder einen Nachweis über die bestehende Hochschulanbindung
- De-Minimis-Erklärung
- einen Lebenslauf
- Geschäftsplan
Prozess des Antragsverfahrens:
- Formale Prüfung des Antrages durch NBank
- Einladung zur Konzeptpräsentation nach erfolgreicher Prüfung Antrags durch Technologie-Centren Niedersachsen e.V. (vtn) im Auftrag der NBank
- Präsenzjury entscheidet über Förderwürdigkeit des Konzeptes
- Bewilligungsbescheid der NBank
Wann muss ich den Förderantrag einreichen?
- Antragsstichtage: 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober eines Jahres
- Unterlagen sind vollständig einzureichen
- Hinweis: Der 1. Januar 2012 entfällt als Stichtag!
Worauf muss ich bei der Antragsstellung achten?
Bewertungskriterien für die Beurteilung der Förderanträge:
- Innovativität der Produkt- bzw. Dienstleistungsidee
- Marktpotential der Idee
- Stand der Vorarbeiten für das innovative Produkt/die Dienstleistung
- Kundennutzen und Alleinstellung sowie die Schutzrechts-Situation
- Marktanalyse und Markteintrittsstrategie einschließlich Risikoanalyse
- Finanzierungskonzept mit Dreijahresplanung einschließlich nachvollziehbarer, ausreichend detaillierter Umsatzplanung
- Fachliches und kaufmännisches Wissen für die Unternehmensleitung
- Chancen für eine Vollerwerbstätigkeit innerhalb von drei Jahren
- Potenzial für die Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen
- Chancengleichheit
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Weitere Informationen unter: Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem VORIS
Wer unterstützt mich bei der Antragsstellung?
- Ansprechpartner können je nach Region unter „GründerCampus vor Ort“ gefunden werden
Wer ist für welche Themen der jeweils richtige Ansprechpartner?
Vor Antragstellung:
- Erstellung des Geschäftsplanes (Businessplan) stehen die Berater an den Hochschulen, sowie die Mitglieder des Vereins Technologie-Centren Niedersachsen e.V. (VTN) beratend zur Verfügung
Siehe "GründerCampus vor Ort" - Ansprechpartner für die Antragstellung (z. B. Fragen zum Antragsformular, zum Ausgabenplan oder zu vorzulegenden Unterlagen) ist die Finanzierungsberatung der NBank, Tel. 0511/30031193
Ab Antragstellung:
- Nach Eingang des Antrags ist die NBank zuständig
- Zuständiger Ansprechpartner wird mit Eingangsbestätigung mitgeteilt
Kann es zu Problemen mit anderen Fördergeldern kommen?
- Grundsätzlich können Förderungen unterschiedlicher Programme kombiniert werden
- De-minimis-Höchstgrenze (Beihilfen von EU-Staaten ab einer Höhe von 200.000€ sind von der EU-Komission zu genehmigen) darf nicht überschritten werden
- Überprüfung ob Kumulierung der Förderoptionen nach anderen Richtlinien zulässig ist
- Höhe der Förderungen darf Höhe der Ausgaben nicht übersteigen
- Weitere Inanspruchnahme von Fördergeldern ist im Rahmens des Antrages anzugeben
- Sofern derartige Förderungen während der Laufzeit des Vorhabens beabsichtigt werden, ist die NBank darüber zu umgehend informieren
Weitere Änderungen, die der NBank mitzuteilen sind:
- Gründungsdatum
- Änderung des Namens des Unternehmens, der Adresse und/oder der Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer etc.)
- Änderung der Rechtsform
- Änderung des Ausgabenplans
- Änderung des Finanzierungsplanes (insbesondere wenn weitere Förderungen in Anspruch genommen werden)

